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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung .. was Sie alles wissen sollten...

Wie kann ich auch bei schwerer Krankheit sicherstellen, dass kein fremder Betreuer entscheidet, sondern meine eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden?

Mit der gesetzlich geregelten

  • Patientenverfügung,
  • Vorsorgevollmacht und
  • Betreuungsverfügung

legen Sie vorab schriftlich fest, welche vertraute Person in Ihrem Namen handelt, sollte einmal der Fall einer Entscheidungsunfähigkeit für Sie eintreten.

Der erfahrene Rechtsanwalt und Notar Sebastian Knops gibt Auskunft und Tipps, wie man sich und seine Angehörigen vorsorglich im Falle eines Falles schützen kann.

Es handelt sich um einen Kurs/Workshop mit wissenschaftlichem und lehrendem Charakter.

  • Gebühr
    14,50€
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  • Kursnummer: 10200 NEU
  • Start
    Do. 06.03.2025
    18:00 Uhr
    Ende
    Do. 06.03.2025
    19:30 Uhr
  • Dozent*in:
  • VHS im FORUM 1.OG
    Bahnhofstraße 112
    25451 Quickborn
    Raum gute Stube, 1. OG