Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung .. was Sie alles wissen sollten...
Wie kann ich auch bei schwerer Krankheit sicherstellen, dass kein fremder Betreuer entscheidet, sondern meine eigenen Vorstellungen berücksichtigt werden?
Mit der gesetzlich geregelten
- Patientenverfügung,
- Vorsorgevollmacht und
- Betreuungsverfügung
legen Sie vorab schriftlich fest, welche vertraute Person in Ihrem Namen handelt, sollte einmal der Fall einer Entscheidungsunfähigkeit für Sie eintreten.
Der erfahrene Rechtsanwalt und Notar Sebastian Knops gibt Auskunft und Tipps, wie man sich und seine Angehörigen vorsorglich im Falle eines Falles schützen kann.
Es handelt sich um einen Kurs/Workshop mit wissenschaftlichem und lehrendem Charakter.
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Gebühr
- Kursnummer: 10200 NEU
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StartDo. 06.03.2025
18:00 UhrEndeDo. 06.03.2025
19:30 Uhr -
Dozent*in:
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VHS im FORUM 1.OGBahnhofstraße 11225451 QuickbornRaum gute Stube, 1. OG